Veröffentlicht am 17.09.2023
Deshalb: Stärkung der Städte und Kommunen, um bestehende Gesetze und
Verordnungen zum Schutz der Tiere entsprechend umzusetzen.
Seit über 20 Jahren hat der Schutz der Tiere Verfassungsrang. Artikel 20 a
Grundgesetz verpflichtet Legislative (Gesetzgebung), Judikative
(Rechtsprechung) und auch die Exekutive (vollziehende Gewalt =
zuständige Behörden) die Tiere zu schützen. Wie ist es darum tatsächlich
bestellt?
Fakt ist, dass bei der Gesetzgebung noch sehr viel zu tun ist. Was genau,
steht in einem hervorragenden Gutachten das Bundesminister Özdemir am
25. März 2023 überreicht wurde (https://www.nomoselibrary.de/10.5771/9783748928478-1/titelei-inhaltsverzeichnis%20).
Fakt ist, dass in den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Tierschutz oft
noch als Bagatelle behandelt wird und erforderliche Urteile nicht gefällt oder
Verfahren eingestellt werden. Tierquäler haben kaum Konsequenzen zu
fürchten.
Und Fakt ist, dass Städte und Kommunen, wie auch die Landkreise und
kreisfreien Städte oftmals mit dem Problem „Tierschutz“ überfordert sind.
Hauptproblem : die fehlenden finanziellen wie personellen Ressourcen.
Die Folge: Tierschutzkontrollen finden nicht statt oder sind ineffektiv, da
Mut und Möglichkeiten zu konsequentem Handeln fehlen.
Denn, wer erfolgreich gegen Missstände vorgehen will, braucht erstens
hervorragende Kenntnisse im Tierschutz- und
Verwaltungsrecht, zweitens viel Kraft und Ausdauer
und drittens braucht er vor allem Mitstreiter und Unterstützer im Amt, die
bereit sind, den steinigen und langen Weg von Tierschutzverfahren vor den
Verwaltungsgerichten in aller Konsequenz mitzugehen.
Und: er braucht
Vorgesetzte bis an die Spitze der Führungsetagen, die Vorbild in Sachen
Tierschutz sind und ihren Mitarbeitenden den Rücken stärken.
Die Realität ist aber, dass Tierschutzkontrollen in den Behörden oft
unbeliebt sind und nicht in ausreichendem Maß erfolgen. Nicht nur,
weil erhebliche Kapazitäten im Amt gebunden werden, sondern
auch weil hohe Kosten bei der Unterbringung der Tiere entstehen können.
Und in puncto weltweiter Internethandel fehlen den Behörden auf
Ortsebene schlichtweg die Möglichkeiten, diesen Bereich zielgerichtet zu
überwachen.
Wir fordern daher:
Die Einrichtung von „Schwerpunktstaatsanwaltschaften Tierschutz“ in
allen Bundesländern
Abgeordnete in den Parlamenten müssen sich des Verfassungsrang des
Tierschutz bewusst sein und ihr Handeln daran ausrichten
Ausreichendes entsprechend qualifiziertes Personal in den zuständigen
Behörden
Regelmäßige Fortbildung für Behördenmitarbeiter im Tierschutz und
deren Finanzierung
Anerkennung für die Arbeit der „tierschützenden “Mitarbeiter in den
Behörden
Ausreichende Haushaltsmittel, auch zur Unterbringung von Tieren
Eine Zentralstelle von Bund und Ländern zur Überwachung des
Internethandels mit Tieren (wie es sie mit „g@zielt“ z.B. für Lebensmittel
bereits seit Jahren gibt.
© Copyright 2024 | Tierschutzverein Bad Salzuflen-Lemgo e.V.