Zu viele Schnauzen für zu wenig Hände, Deutschlands Tierheime sind am Ende!!!

Veröffentlicht am 17.09.2023

❌️❌️ Deshalb: Stärkung der Städte und Kommunen, um bestehende Gesetze und

Verordnungen zum Schutz der Tiere entsprechend umzusetzen.❌️❌️

Seit über 20 Jahren hat der Schutz der Tiere Verfassungsrang. Artikel 20 a

Grundgesetz verpflichtet Legislative (Gesetzgebung), Judikative

(Rechtsprechung) und auch die Exekutive (vollziehende Gewalt =

zuständige Behörden) die Tiere zu schützen. Wie ist es darum tatsächlich

bestellt?

❌️Fakt ist, dass bei der Gesetzgebung noch sehr viel zu tun ist. Was genau,

steht in einem hervorragenden Gutachten das Bundesminister Özdemir am

25. März 2023 überreicht wurde (https://www.nomos￾elibrary.de/10.5771/9783748928478-1/titelei-inhaltsverzeichnis%20).

❌️Fakt ist, dass in den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Tierschutz oft

noch als Bagatelle behandelt wird und erforderliche Urteile nicht gefällt oder

Verfahren eingestellt werden. Tierquäler haben kaum Konsequenzen zu

fürchten.

❌️Und Fakt ist, dass Städte und Kommunen, wie auch die Landkreise und

kreisfreien Städte oftmals mit dem Problem „Tierschutz“ überfordert sind.

❗️Hauptproblem ❗️: die fehlenden finanziellen wie personellen Ressourcen.

‼️Die Folge: Tierschutzkontrollen finden nicht statt oder sind ineffektiv, da

Mut und Möglichkeiten zu konsequentem Handeln fehlen.

❌️ Denn, wer erfolgreich gegen Missstände vorgehen will, braucht erstens

hervorragende Kenntnisse im Tierschutz- und

Verwaltungsrecht, zweitens viel Kraft und Ausdauer

und drittens braucht er vor allem Mitstreiter und Unterstützer im Amt, die

bereit sind, den steinigen und langen Weg von Tierschutzverfahren vor den

Verwaltungsgerichten in aller Konsequenz mitzugehen.

❌️ Und: er braucht

Vorgesetzte bis an die Spitze der Führungsetagen, die Vorbild in Sachen

Tierschutz sind und ihren Mitarbeitenden den Rücken stärken.

❗️Die Realität ist aber, dass Tierschutzkontrollen in den Behörden oft

unbeliebt sind und nicht in ausreichendem Maß erfolgen. Nicht nur,

weil erhebliche Kapazitäten im Amt gebunden werden, sondern

auch weil hohe Kosten bei der Unterbringung der Tiere entstehen können.

Und in puncto weltweiter Internethandel fehlen den Behörden auf

Ortsebene schlichtweg die Möglichkeiten, diesen Bereich zielgerichtet zu

überwachen.

❗️❗️❗️Wir fordern daher:

❌️ Die Einrichtung von „Schwerpunktstaatsanwaltschaften Tierschutz“ in

allen Bundesländern

❌️ Abgeordnete in den Parlamenten müssen sich des Verfassungsrang des

Tierschutz bewusst sein und ihr Handeln daran ausrichten

❌️ Ausreichendes entsprechend qualifiziertes Personal in den zuständigen

Behörden

❌️ Regelmäßige Fortbildung für Behördenmitarbeiter im Tierschutz und

deren Finanzierung

❌️ Anerkennung für die Arbeit der „tierschützenden “Mitarbeiter in den

Behörden

❌️ Ausreichende Haushaltsmittel, auch zur Unterbringung von Tieren

❌️ Eine Zentralstelle von Bund und Ländern zur Überwachung des

Internethandels mit Tieren (wie es sie mit „g@zielt“ z.B. für Lebensmittel

bereits seit Jahren gibt.

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