§ 3 Weitergabe/ Einschläferung


Hat der/die Übernehmer/-in Eigentum erworben, so steht dem TSV im Falle der Weiterveräußerung ein Vorkaufsrecht zu. Der/die Übernehmer/-in verpflichtet sich in diesem Falle dem TSV hinsichtlich des Vertragsinhalts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und das Vorkaufsrecht zu ermöglichen.

Ist der/die Übernehmer/-in vor dem Eigentumserwerb gezwungen, das Tier abzugeben, so verpflichtet er/sie sich, das Tier kostenlos an das Tierheim zurückzugeben. Ergibt sich diese Zwangslage nach dem Eigentumsvertrag, hat er das Tier kostenlos an das Tier zurückzuübereignen.

Die Einschläferung eines übernommenen Tieres darf in Notfällen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und nur durch einen Tierarzt vorgenommen werden.

§ 4 Gewährleistungs- und Haftungsausschuss


Das übernommene Tier wurde während des Aufenthaltes im Tierheim artgerecht gehalten und betreut, und sofern möglich, tierärztlich untersucht.

Die Übereignung erfolgt wie besehen, auf erkennbare Auffälligkeiten wurde hingewiesen.

Der TSV übernimmt keine Haftung für Mängel charakterlicher oder gesundheitlicher Art. Die Übergabe des Tieres erfolgt im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung.

Der/die Übernehmer/-in eines Hundes wird darauf hingewiesen, dass er/sie als Hundehalter/-in hundesteuerpflichtig wird, sobald der Hund älter als 4 Monate ist.

Da der/die Übernehmer/-in schon vor dem Eigentumsübergang für das Tier haftet, wird bei Aushändigung des Hundes der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.

§ 5 Datenschutz


Grundsätzlich gibt der TSV keine Daten an Privatpersonen weiter, außer wenn begründeter Verdacht besteht, dass das Tier seinen früheren Eigentümer gestohlen oder auf sonstige Weise abhanden gekommen war.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Übernehmers


Der/die Übernehmer/-in verpflichtet sich, geeigneten Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr auf Grund seines/ihres Mietvertrages die Haustierhaltung erlaubt ist.

§ 7 Vertragsstrafe


Der/die Übernehmer/-in verpflichtet sich für den Fall des schuldhaften, erheblichen Verstoßes gegen seine/ihre Pflicht, das übernommene Tier artgerecht zu halten, oder bei der Weitergabe des Tieres an Tierversuchsanstalten, zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 255,65.

§ 8 Sonstiges


Dieser Vertrag wird in 3-facher Ausfertigung erstellt.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.




Erfüllungsort ist der Sitz des TSV..................................................................e.V.



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Ort, Datum


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Tierschutzverein/Tierheim


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Übernehmer/-in



Abgabevertrag Teil 1